Am 28.12.2009 sind die neuen Verordnungen über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten - Prüfverordnung (PrüfVO NRW) sowie über Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO NRW) - in Kraft getreten.
Die Technische Prüfverordnung NRW aus 1995 wurde übergangslos durch die Prüfverordnung (PrüfVO NRW) ersetzt.
Anlass der Novellierung war unter anderem die Anpassungspflicht an die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Was die Betreiber und auch die Planungsingenieure freuen wird, ist die Tatsache das die Novellierung in § 10 u.a. die bisher in den einzelnen Sonderbauverordnungen verstreut geregelten Pflichten und Fristen der Bauaufsichtsbehörden zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen enthält.
Die maximalen Zeitabstände zwischen den Prüfungen wurden teilweise auf zukünftig bis zu 6 Jahre erhöht.
Neu hinzugekommen ist die Prüfpflicht für Brandmeldeanlagen, die alle 3 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden muss.
Im Rahmen der Unterhaltung der Gebäude ist es nun notwendig zu prüfen, inwieweit die neue Regelung im Einzelfall umgesetzt werden muss. Gerne sind wir bereit, Ihnen diesbezüglich zu helfen.
Quelle: www.brd.nrw.de/planen_bauen/pdf/PruefVO_NRW.pdf